Die Angst vor einer Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung bei der Arbeit mit Menschen mit Behinderung ist allgegenwärtig. Kommen dann noch Unabwägbarkeiten wie bspw. eine Reise oder Differenzen mit den Eltern / gesetzlichen Betreuerin hinzu, wird sie für Mitarbeitende nicht mehr überschaubar. Kaum einer weiß, wann wer welche Pflichten hat, welchen Umfang sie haben und wie ihnen Genüge getan wird. Die Ursache sind nicht vorhandene gesetzliche Regelungen sowie eine kaum zu überschauende und stellenweise in sich widersprüchliche Rechtsprechung.
In diesem Praktikerseminar sollen die rechtlichen Grundlagen der Haftung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung dargestellt und praxisnah angewandt werden. Besondere Beachtung findet dabei das seit 2023 geltenden neue Betreuungsrechts, das ganz wesentlich auf Selbstbestimmung und notwendigerweise auf Eigenverantwortlichkeit setzt.